Arbeitszeugnisse sind immer wohlwollend formuliert – deshalb steckt die eigentliche Note in festen Formulierungen. Hier liest du sie richtig.
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„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut (1). „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = gut (2). „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend (3). „zu unserer Zufriedenheit“ = ausreichend (4). Fehlt das „stets“ oder das „voll“, sinkt die Note.
Lob, das eigentlich Kritik ist – z. B. „bemühte sich“ (= Leistung reichte nicht) oder „war gesellig“ (= trank gern). Solche Sätze solltest du ändern lassen.
Aufgaben, Leistung, Verhalten, eine Dankes- und Bedauernsformel am Schluss und gute Zukunftswünsche. Fehlt das, ist das ein schlechtes Zeichen.
Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Bei unfairen Formulierungen darfst du eine Korrektur verlangen.
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